November 2020
Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) hat aktuell die Einstiegsgehälter der Medizinischen Fachangestellten (MFA) in Krankenhäusern und Vertragsarztpraxen nach Tarifvertrag zwischen 2018 und 2020 verglichen. Das Ergebnis: Wegen der in den vergangenen Jahren stärker gewachsenen Finanzierungsgrundlage im der stationären Versorgung liegt das monatliche Einstiegsgehalt (ohne Berücksichtigung von Sonderzahlungen) einer MFA im Krankenhaus um rund 500 Euro höher als für eine MFA in Arztpraxen. Aufgrund der Tatsache, dass in Kliniken deutlich mehr Geld zur Finanzierung des Personals zur Verfügung steht, wird es für immer mehr Vertragsarztpraxen immer schwieriger, geeignetes medizinisches Fachpersonal zu finden bzw. zu binden.
„Höhere Tarifgehälter bedeuten für Vertragsärzte und Krankenhäuser höhere Personalkosten. Der Spielraum für die Entwicklung der Gehälter hängt von der Weiterentwicklung der Preiskomponente der Vergütung ab. Diese wird für ambulante und stationäre Leistungen durch den jeweiligen Orientierungswert bestimmt. Seit Jahren steigt der Orientierungswert für Krankenhäuser stärker als der für Vertragsarztpraxen. Zwischen 2016 und 2020 ist der Orientierungswert für Krankenhäuser um 15,02 Prozent gestiegen, für Vertragsarztpraxen lediglich um 6,96 Prozent. Für das Jahr 2021 setzt sich dies fort: Für Kliniken beträgt der Anstieg 2,6 Prozent, für Kassenarztpraxen nur 1,25 Prozent. Die Preise für stationäre Leistungen werden dann seit 2016 um 18,63 Prozent, die für vertragsärztliche Leistungen nur um 8,30 Prozent gestiegen sein. Somit ist es kein Wunder, dass es Krankenhäusern leichter fällt, höhere Tarifgehälter für MFAs zu zahlen. Deshalb darf sich die Politik nicht nur um die Personalknappheit in den Kliniken kümmern. Wird nicht zugunsten der Vertragsarztpraxen nachgesteuert, droht ein Engpass in der medizinischen Versorgung“, so der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried.
Das Gehalt von MFAs in öffentlichen Krankenhäusern und Kliniken wird in der Regel nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD-B) bezahlt. Nach Tariftabelle 2020 erhält eine MFA in Entgeltgruppe 5 Stufe 1 ein monatliches Einstiegsgehalt von 2.481 Euro. Bei Übernahme schwieriger Aufgaben oder Personalverantwortung ist eine Einstufung in Entgeltgruppe 6 oder 8 möglich. Mit steigender Berufserfahrung erfolgt außerdem ein Aufstieg in den Gehaltsstufen. So erhalten MFA im fünften Berufsjahr bereits ein monatliches Bruttogehalt von 2.775 Euro in Stufe 3 Entgeltgruppe 5. Für MFA, die in Einrichtungen der ambulanten Versorgung, also vor allem in Arztpraxen, tätig sind, legt der MFA Manteltarifvertrag zwischen der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten und dem Verband medizinischer Fachberufe die Gehälter fest. Das Gehalt einer MFA richtet sich nach ihrer Tätigkeitsgruppe und ihrer Berufserfahrung. Als Einstiegsgehalt erhält sie nach Tarifvertrag 2020 ein monatliches Bruttogehalt von 1.970 Euro in Tätigkeitsgruppe I.
Über tätigkeitsrelevante Fort- und Weiterbildungen und bei Übernahme eines eigenen Verantwortungsbereiches ist ein Aufstieg in höhere Tätigkeitsgruppen möglich. Außerdem steigt auch hier das Gehalt mit steigender Berufserfahrung. Die erste Steigerung nach Tarifvertrag erfolgt im fünften Berufsjahr. MFA erhalten dann in Tätigkeitsgruppe I ein monatliches Bruttogehalt von 2.139 Euro.
Hinzu kommt, dass das Einstiegsgehalt von MFA im stationären Bereich in den ersten 5 Berufsjahren insgesamt zweimal auf Stufe 3 und damit 2.775 Euro erhöht wurde. Im vertragsärztlichen Bereich erhalten die MFA erstmalig im fünften Berufsjahr eine Steigerung auf 2.139 Euro. Damit hat sich der tariflich bedingte Gehaltsunterschied in Höhe von rund 500 Euro in der Vergütung von MFA im ambulanten und stationären Bereich auch nach fünf Jahren Berufserfahrung noch nicht verringert.
Bildunterschrift:
Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi): Vergleich der Preisentwicklung in der ambulanten und stationären Versorgung 2016 -2021.
Datenbasis: