Kodierunterstützung ausgehend vom verordneten Arzneimittel
Untersuchungen, die die Validität der Diagnoseverschlüsselung mit der ICD-10-GM im Zusammenhang mit Arzneiverordnungen überprüften, deckten einen relevanten Verbesserungsbedarf auf. Eine im Zi entwickelte Verknüpfungstabelle von Arzneimitteln und Diagnosen soll dazu dienen, ausgehend vom verordneten Wirkstoff die Diagnosedokumentation auf einfache Weise zu prüfen. Zu den abgebildeten Arzneimitteln werden erwartbare Diagnosekodes angegeben, die den zugelassenen Indikationsbereich widerspiegeln. Aus diesen kann der passende ICD-Kode entsprechend ausgewählt werden.
Plausible und vollständige Diagnosendokumentation
Die Qualität der Kodierung von Diagnosen durch Vertragsärzte hat im Gesundheitssystem in Deutschland einen hohen Stellenwert. Frühere Untersuchungen, die die Validität der Diagnoseverschlüsselung mit der ICD-10-GM im Zusammenhang mit Arzneiverordnungen überprüften, deckten hier einen Verbesserungsbedarf auf. Eine im Zi entwickelte Verknüpfungstabelle von Arzneimitteln und Diagnosen soll dazu dienen, ausgehend von verordneten Medikamenten die Diagnosendokumentation auf Vollständigkeit und Plausibilität zu überprüfen. Es werden zu den abgebildeten Arzneimitteln erwartbare Diagnosekodes angegeben, die den zugelassenen Indikationsbereich widerspiegeln. Aus diesen kann der passende ICD-Kode entsprechend ausgewählt werden. Arzneimittelwirkstoffe werden in Form von Kodes der Anatomisch-Therapeutisch-Chemischen Klassifikation (ATC-Klassifikation) der Arzneimittel angegeben, Diagnosen in Form von Kodes der ICD-10-GM, was gleichzeitig den Namen des Projektes erklärt: „ATC2ICD“.
Praxistaugliche Unterstützung
Die Suche nach dem passenden Diagnoseschlüssel über das verordnete Arzneimittel ist jedoch nicht nur über den ATC-Kode, sondern ebenso über Wirkstoff- oder Handelsnamen möglich. Um dies zu gewährleisten, wurde der „ATC2ICD“-Datenbestand als erweiterte Funktion in die Zi-Kodierhilfe integriert. Diese Funktion steht den Kassenärztlichen Vereinigungen bereits jetzt zur Verfügung und soll perspektivisch von allen in Deutschland tätigen Vertragsärztinnen und –ärzten zur Plausibilisierung ihrer Diagnosendokumentation im Zusammenhang mit Arzneiverordnungen genutzt werden können.
Die hierfür erforderlichen Schritte werden im Zi derzeit evaluiert.