Am Dienstag hat die Wissenschaftliche Kommission für ein modernes Vergütungssystem (KOMV) ihren Ergebnisbericht vorgelegt. Hierzu erklären Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und Dr. Dominik von Stillfried, Vorstandsvorsitzender des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi):
„Das Gutachten kommt zu zwei wesentlichen Ergebnissen: Eine einheitliche Gebührenordnung für PKV und GKV birgt mehr Nachteile als Vorteile. Die Kommission sieht Reformbedarf sowohl bei der GOÄ als auch beim EBM. Damit sollte das Ziel einer Einheitsgebührenordnung vom Tisch sein. Zur Weiterentwicklung der ärztlichen Vergütung bietet das Gutachten aber auch weiterführende Ansätze“, so KBV-Chef Gassen in einer ersten Stellungnahme.
Der Zi-Vorstandsvorsitzende von Stillfried: „Der Vorschlag der KOMV für eine ‚partielle Harmonisierung‘ der ambulanten ärztlichen Vergütungssystematiken in der vertragsärztlichen Versorgung für GKV-Versicherte (EBM) und der privatärztlichen Versorgung (GOÄ) muss differenziert bewertet werden. Er mag wissenschaftlich interessant sein, praktikabel ist er nicht. Denn der sogenannte Gemeinsame Leistungsausschuss wäre mit Aufgaben überfrachtet; die notwendige Weiterentwicklung würde eher gelähmt als befördert. Die Idee, den Vergütungssystemen mit der Definition ärztlicher Einzel- bzw. Teilleistungen einen gemeinsamen Anker zu geben, ist interessant, aber extrem herausfordernd. Wahrscheinlich kommt dies nur für Teilbereiche in Betracht. Diese Aufgabe sollte allein bei der ärztlichen Selbstverwaltung liegen. Auf Basis dieser Leistungsbeschreibung könnte dann mit Beteiligung der jeweiligen Kostenträger die Kostenbewertung stattfinden. Die Bestimmung von relativen Leistungsbewertungen beinhaltet Wertfestlegungen, die durch die Vertragspartner getroffen werden müssen. Das betrifft etwa den Stellenwert von sprechender Medizin zu technischer Medizin.“
Ergänzend führt Gassen aus: „Entsprechend würden wie bisher im Bewertungsausschuss für die Versorgung gesetzlich Versicherter gemeinsam mit der GKV Euro-Preise kalkuliert und gegebenenfalls Leistungskomplexe gebildet. Die Vertragsärzte brauchen daneben auch eine echte Gebührenordnung in Euro, die solide betriebswirtschaftlich kalkuliert ist und Investitionen in die ambulante Medizin fördert. Die Kommission hat die unterschiedlichen Realitäten und Voraussetzungen von GOÄ und EBM erkannt. Sie hat richtig eingeschätzt, dass eine einzige Gebührenordnung nicht die dafür erforderliche Flexibilität mit sich bringt.“
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