Bedarfsplanung kein Instrument, um Zahl der Ärzte festzulegen
Dipl.-Med. Regina Feldmann, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, erklärt:
„Die Planung von Arztsitzen vor Ort erfolgt gemeinsam durch Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenkassen. Das heißt: Für Sitze, die zusätzlich zur Planungsgrenze von 110 Prozent hinzugekommen sind, hat auch aus Sicht der Krankenkassen eine Notwendigkeit für die Versorgung der Patienten bestanden. Nicht vergessen darf man zudem, dass Praxen in sogenannten überversorgten Gebieten, beispielsweise in Städten, auch Patienten aus dem ländlichen Umland mitversorgen. Im Übrigen wurden die Verhältniszahlen niemals dafür geschaffen, um Aussagen darüber zu treffen, ab wann es zu viele Ärzte gibt. Außerdem ist eine Bedarfsplanung eine Planung, nicht mehr und nicht weniger. Es ist ein Irrglaube zu meinen, dass eine veränderte Planung alleine automatisch dazu führt, dass junge Ärzte aufs Land gehen. Vielmehr muss das Gesamtbild stimmen: Wir müssen alles dafür tun, die Niederlassung attraktiv zu machen. Das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.“
Dr. Dominik von Stillfried, Geschäftsführer des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi), verweist ergänzend auf die veraltete Informationsbasis der Bedarfsplanung:
„Auf der jetzigen Grundlage kann keine wissenschaftlich haltbare Aussage getroffen werden. Der Gesetzgeber dringt selbst darauf, diese Zahlen zu überarbeiten.“ Die derzeitige Bedarfsplanung bilde in keiner Weise die fortschreitende Ambulantisierung der Medizin ab. „Immer häufiger übernehmen niedergelassene Ärzte Behandlungen, für die Patienten früher im Krankenhaus liegen mussten“, sagt Dr. von Stillfried. „Dieser Trend zu mehr ambulanter Behandlung ist für Patienten nicht nur angenehmer und weniger belastend, sondern macht das Gesundheitssystem insgesamt auch wirtschaftlicher. Diese Entwicklung kann heute schon in vielen Städten beobachtet werden. Sie verstärkt die Bedeutung von Städten für die Versorgung des Umlands. Die Alterung der Gesellschaft und die Abwanderung der Bevölkerung in Städte erfordern daher ein Umdenken in der Bedarfsplanung.“