Vor der morgen beginnenden dritten Runde der Honorarverhandlungen zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband hat der Krankenkassenverband heute ein Argumentationspapier und Faktenblatt zur Vergütung vertragsärztlicher Leistungen veröffentlicht. Hierzu erklärt der Vorstandsvorsitzende des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi), Dr. Dominik von Stillfried:
„Die Argumentation des GKV-Spitzenverbands blendet die Kostenentwicklung in den Praxen aus, die insbesondere durch Personalaufwendungen beschleunigt werden. Nach aktuellen Auswertungen des Zi-Praxis-Panels (ZiPP) sind die Gesamtaufwendungen der Praxen 2017 bis 2020 um 13,3 Prozent gestiegen. Die Ausgaben für Personal haben im gleichen Zeitraum sogar um 19 Prozent zugenommen. Zudem darf nicht ignoriert werden, dass die Inflationsrate doppelt so hoch ausfällt wie im Vorjahr: Im August 2022 lag die allgemeine Teuerungsrate bei 7,9 Prozent, ein Jahr zuvor lediglich bei 3,8 Prozent. Dieser Anstieg der Aufwendungen muss ausgeglichen werden, um künftige Einschränkungen im Praxisbetrieb zu vermeiden. Zu Einschränkungen käme es fast zwangsläufig, weil das Fachpersonal nicht mehr angemessen bezahlt werden könnte und dieses dann in andere medizinische Versorgungsbereiche abzuwandern droht. In der Folge bedeutet das weniger Termine für die Patientinnen und Patienten.
In Zeiten eines sich immer weiter zuspitzenden Fachkräftemangels verkennt der Krankenkassenverband zudem völlig die Rolle der Arztpraxen als Arbeitgeber mit großer gesellschaftlicher Verantwortung. So bewertet die Bundesagentur für Arbeit das Berufsbild der Medizinischen Fachangestellten mittlerweile als Engpassberuf. Im Juli 2022 waren hier 9.598 offene Stellen registriert. Dieser Wert lag damit deutlich höher als im Juli 2019 als lediglich 6.748 Medizinische Fachangestellte gesucht wurden; dies ist ein Plus von 42 Prozent.
Die vertragsärztliche Versorgung ist mit rund 600 Millionen Behandlungsfällen pro Jahr die tragende Säule der medizinischen Versorgung in Deutschland. Dennoch lag der Ausgabenanstieg im Jahr 2021 für ärztliche Behandlungen mit einem geringen Zuwachs von 1,8 Prozent deutlich unter dem Anstieg der gesamten Leistungsausgaben (+5,7 Prozent) und damit auch unter den Entwicklungen bei den GKV-Beitragseinnahmen.
Dabei profitiert die GKV von steigenden Lohnsummen: Die Beitragseinnahmen sind im Jahr 2021 um 3,4 Prozent angestiegen, im 1. Halbjahr 2022 sogar um 4,1 Prozent. Laut Bundesagentur für Arbeit ist die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten mit 45,6 Millionen im Juli 2022 um 571.000 erneut deutlich höher ausgefallen.
Auch wird der hohe Anteil angestellter Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die mit 45.895 Personen fast 25 Prozent der Vertragsärzte- und Psychotherapeutenschaft ausmachen, außer Acht gelassen. Hier lohnt sich ein Blick auf die Tarifentwicklung im Krankenhaus: Die Klinikärztegewerkschaft Marburger Bund hat in den gerade abgeschlossenen Tarifverhandlungen eine steuer- und sozialabgabenfreie Einmalzahlung in Höhe von 4.500 Euro als Inflationsausgleich erzielt. Das entspricht einer Tariferhöhung um bis zu 6,97 Prozent.
Vor dem Hintergrund dieser Zahlen und dem enormen Beitrag der ambulanten Versorgung in der Corona-Pandemie, bei der viele Vertragsärztinnen und -ärzte sowie deren Praxisteams bis an den Rand der Erschöpfung für ihre Patientinnen und Patienten da waren, liest sich die Forderung des GKV-Spitzenverbands nach einer Nullrunde für die Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten als ein Akt der Geringschätzung für die ambulante Versorgung. Zudem ist diese Haltung schwer verständlich, da die Folge eine schleichende Verschlechterung der medizinischen Versorgung der 73 Millionen gesetzlich Versicherten wäre. Das kann nicht im Interesse der Versicherten sein.“
Die Medieninformation zum Download