Beiträge zur Berufshaftpflicht für Gynäkologen steigen drastisch an
Der Hebammen-Protest gegen hohe Versicherungskosten hat im vergangenen Jahr eine breite Öffentlichkeit erreicht – doch auch Gynäkologen müssen mit teils drastischen Beitragssteigerungen für die ärztliche Berufshaftpflicht zurechtkommen. Eine Umfrage des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) zeigt, dass die Beiträge von Frauenärzten zwischen 2009 und 2013 überwiegend im zweistelligen Prozentbereich stiegen. Die absoluten Belastungen erreichen damit teils fünfstellige Höhen und liegen deutlich über denen für andere Fachgruppen.
Zi-Geschäftsführer Dr. Dominik von Stillfried empfiehlt Ärzten vor diesem Hintergrund, rechtzeitig vor Laufzeitende die Vertragskonditionen zu überprüfen und dabei Risiko und Versicherungshistorie einzubeziehen. Bislang ist es so, dass Versicherer häufig bereits höhere Beiträge fordern, nachdem ein Arzt einen Schaden gemeldet hat – unabhängig davon, ob die Versicherung überhaupt zahlungspflichtig wird.
Zudem berücksichtigen Versicherer im ambulanten Bereich bisher nicht die Fallzahlen einzelner Ärzte; anders als im stationären Bereich, wo immer häufiger die Höhe der Fallzahlen und damit verbundene Risiken in die Beitragsberechnung einfließen. „Es wäre zu prüfen, ob Ähnliches für den ambulanten Bereich geschaffen werden könnte, um die Beiträge mehr an Risiken auszurichten und ungerechtfertigte Belastungen zu vermeiden“, sagt von Stillfried.
Das Zi hat bei seiner Befragung die Antworten von 1.975 niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten ausgewertet. Am meisten erhöhten sich die Haftpflichtbeiträge demnach für ambulant und stationär tätige Gynäkologen, die zum Beispiel als Belegärzte oder in der Geburtshilfe arbeiten. Ein Viertel von diesen Befragten musste 2013 über 6.800 Euro mehr für die Versicherung ausgeben als 2009, fünf Prozent gar gut 19.000 Euro mehr.
Bislang lagen kaum repräsentative Informationen zu den tatsächlichen Versicherungskosten für Ärzte vor, um sie etwa in Gesamtvertragsverhandlungen einfließen zu lassen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) beauftragten daher das Zi mit der Befragung vom Frühjahr 2014. Eine umfassende Veröffentlichung für weitere Fachgruppen folgt.
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