Gutachten zu den Folgen des demographischen Wandels für die ambulante Versorgung in Sachsen
Im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz hat sich das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi) mit der Frage befasst, welche Bedeutung der demografische Wandel für die ambulante ärztliche Versorgung haben wird. Es soll den Entscheidungsträgern in Land, Kommunen und Krankenkassen Hinweise darauf geben, in welchen Regionen Sachsens bis zum Jahr 2030 besonderer Handlungsbedarf zum Erhalt oder zur Förderung einer adäquaten ärztlichen Versorgung entstehen kann.
Eine Kurzfassung des Gutachtens und die Pressemitteilung des zuständigen Ministeriums können Sie <link https: www.medienservice.sachsen.de medien news _blank link>hier einsehen.
Zu der Untersuchung erklärt Zi-Geschäftsführer Dr. Dominik von Stillfried:
„Das Gutachten belegt, dass es einer breit angelegten Förderinitiative zur Sicherstellung eines künftigen hohen, wohnortnahen ambulanten Versorgungsniveaus in Sachsen bedarf. Anhand des vorliegenden Materials können die Auftraggeber gemeinsam mit den Akteuren vor Ort Regionen bestimmen, in denen prioritäre Fördermaßnahmen greifen sollen.
Grundsätzlich gilt es anzuerkennen, dass sich die nach heutiger Bedarfsplanung geltende Überversorgung in den Kernstadtbereichen und in deren Umland relativieren wird. Es wäre daher verfehlt, hier Praxissitze abzubauen, zumal durch den medizinischen Fortschritt immer mehr Krankheiten ambulant behandelbar werden und somit neue Anforderungen an niedergelassene Mediziner entstehen. In den Abwanderungsregionen wiederum geht es hauptsächlich darum, frei werdende Praxissitze nachzubesetzen. Hier werden sich neue Antworten ergänzend zu intensivierten bestehenden Ansätzen auszahlen: Kann die ambulante Versorgung weitgehend erhalten werden, dürften sich keine Sicherstellungsprobleme ergeben.
Bei rückläufigen Bevölkerungszahlen wird eine gewisse Konzentration insbesondere der fachärztlichen Versorgungsstandorte unvermeidlich sein. Denkbar ist, diese an verkehrsgünstig en Standorten zu verorten. Die Kassenärztliche Vereinigung oder Kommunen könnten dies mit Eigeneinrichtungen unterstützen. Ein Standort in räumlicher Nähe zu den dezentralen Krankenhausstandorten könnte die gemeinsame Nutzung verfügbarer ärztlicher und technischer Ressourcen unterstützen. So hilft ein entsprechendes ambulantes Versorgungsangebot, vermeidbare Krankenhausaufnahmen zu reduzieren.“