Geplante Aufkaufregelung bedroht weiterhin bis zu 9 Prozent aller Arztsitze bundesweit

Mit der umstrittenen Aufkaufregelung im geplanten GKV-Versorgungsstärkungsgesetz stünden fast 9 Prozent aller Arztsitze bundesweit zur Disposition. Dies hat das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) berechnet. Zi-Geschäftsführer Dr. Dominik von Stillfried bezweifelt vor diesem Hintergrund, dass mit dem Gesetz das Ziel einer zunehmenden wohnortnahen, ambulanten Versorgung erreicht werden kann. „Gerade angesichts des steigenden Versorgungsbedarfs einer alternden Gesellschaft sind diese Zahlen alarmierend. Außerdem nehmen die ambulanten Behandlungs-möglichkeiten stetig zu. Wird die heutige Versorgungstruktur reduziert, fehlen dafür künftig niedergelassene Ärzte. Vermeidbare Krankenhausbehandlungen könnten dann wieder zunehmen“, erklärt Dr. von Stillfried. Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, hat die geplante Gesetzesänderung jüngst scharf kritisiert. Den entsprechenden Videobeitrag können Sie <link https: www.youtube.com>hier abrufen.

Bei einer Anhebung der Grenze auf einen Versorgungsgrad von 140 Prozent – wie nun von der Politik vorgesehen - könnten im gesamten Bundesgebiet nahezu 12.000 Arzt- und Psychotherapeutensitze wegfallen. Am stärksten betroffen wären die Fachinternisten – etwa 37 Prozent (knapp 3.100) ihrer Sitze könnten gestrichen werden. Auch die Praxen von Psychotherapeuten stünden überproportional häufig vor einem Aufkauf; knapp 4.500 (ca. 19 Prozent) davon könnten im Bundesgebiet nicht wiederbesetzt werden. Die meisten Praxen stünden in der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns zur Disposition (2.291), gefolgt von Baden-Württemberg (1.254) und Nordrhein (1.440).
Beitrag und Tabellen sind im Zi-Versorgungsatlas nachzulesen <link http: www.versorgungsatlas.de link>(www.versorgungsatlas.de)

Weitere Informationen

Daniel Wosnitzka

Leiter Stabsstelle Kommunikation / Pressesprecher