Zi kritisiert Gutachten zu finanziellen Folgen der Notfallversorgung für Krankenhäuser

Datenbasis fragwürdig, Kostenkalkulation löchrig, Schlussfolgerungen falsch

In der Diskussion um Kosten der Notfallversorgung in Krankenhäusern hat das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) ein Gutachten der MCK-Beratungsgesellschaft als fragwürdig und in Teilen falsch kritisiert.

Führende Wissenschaftler vom Institut für Gesundheitsökonomik (IfG) in München analysierten im Auftrag des Zi das Gutachten, das die Management Consult Kestermann GmbH (MCK) für die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Deutsche Gesellschaft interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA) erstellt hatte. „Das Papier weist hinsichtlich der betriebswirtschaftlichen Kalkulationen so erhebliche Mängel auf, dass es keine Grundlage für eine sachgerechte Diskussion über Vergütungsleistungen sein kann“, bilanziert IfG-Ökonom Prof. Günter Neubauer die Untersuchung.

Die Kritik stützt sich auf mehrere Aspekte:

  • Die Datengrundlage ist fragwürdig. Bereits die Verfasser des MCK-Gutachtens erklären, die Auswahl der befragten 55 Krankenhäuser sei nicht repräsentativ. „In der Tat ist die Stichprobe sehr klein und in ihrer Zusammensetzung nicht nachvollziehbar. ‚Fallbeispiele‘ wäre daher die treffendere Bezeichnung“, sagt Neubauer. Er weist auf das Fehlen von Krankenhäusern in privater Trägerschaft hin. Auffällig sei auch auf die hohe Zahl teilnehmender Krankenhäuser, die mit wirtschaftlichen Problemen kämpfen. Die Ergebnisse können folglich keinesfalls als Beschreibung der Situation von Notfallmedizinern an Krankenhäusern allgemein in Deutschland gelten.
  • Die Kostenkalkulation, die auf den Daten aufbaut, folgt der Systematik zur Vergütung stationärer Leistungen von Krankenhäusern; aus dem sogenannten DRG-Entgeltsystem lassen sich aber kaum Schlüsse für die ambulante Vergütungsentwicklung ziehen. Es passt methodisch nicht zur Berechnung der Gebühren in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung.
  • Im Ergebnis hält das MCK-Gutachten erhebliche Mehrbelastungen für Krankenhäuser für die Behandlung ambulanter Notfälle fest. Die Berechnung legt jedoch nahe, dass eine Reihe von Unwirtschaftlichkeiten unkritisch übernommen und damit die Kostenansätze über Gebühr unnötig gesteigert worden sind. „Es ist nicht ersichtlich, warum aus Mitteln der vertragsärztlichen Versorgung ambulante Behandlungen im Krankenhaus so vergütet werden sollen, dass regelmäßig aufwändigere Diagnostik und damit höhere Kosten ausgelöst werden als in einer Arztpraxis“, sagt dazu Dr. Dominik von Stillfried, Geschäftsführer des Zi.
  • Nicht berücksichtigt hatten die MCK-Gutachter außerdem, dass die Krankenhäuser bereits eine Entschädigung für die Vorhaltekosten von Notfallambulanzen im Rahmen der DRG-Vergütung erhalten. Krankenhäuser, die nicht an der Notfallversorgung teilnehmen, müssen für alle stationär behandelten Fälle einen Abschlag von 50 Euro hinnehmen. Auf diese Weise erhalten die an der Notfallversorgung teilnehmenden Krankenhäuser jährlich einen hohen dreistelligen Millionenbetrag für die mit der Notfallbehandlung verbundenen Gemeinkosten. Je nach Berechnungsgrundlage summiert sich der Betrag auf 600 Millionen bis 791 Millionen Euro – das im MCK-DGINA-Gutachten angegebene Defizit von einer Milliarde Euro für Notfall-Krankenhäuser entspricht folglich nicht tatsächlichen Werten.

Prof. Neubauer fordert angesichts dieser Gesichtspunkte neue Berechnungsgrundlagen für jedwede Fallkostenanalyse: „Berücksichtigt man die Tatsache, dass die Krankenhäuser heute Ambulanzen betreiben, um ihre Betten auszulasten, bedarf es einer sorgfältigen Aufschlüsselung der Gemeinkosten auf die in den Ambulanzen behandelten Fälle und eines Abgleichs mit den bereits erfolgten Ausgleichszahlungen. Erst danach können Fallkosten rein ambulant behandelter Fälle verlässlich kalkuliert werden.“

Dr. von Stillfried würdigt die IfG-Analyse als wichtigen Diskussionsbeitrag zur Finanzierung des Gesundheitswesens. „Die Expertise des IfG zeigt uns, an welchen Stellen wir ansetzen müssen, um die Fallkosten in der Notfallbehandlung künftig zuverlässig berechnen zu können. Dabei sollten dann auch die von den Kassenärztlichen Vereinigungen an den Krankenhäusern neu eingerichteten Portalpraxen in gleicher Weise berücksichtigt werden.“

Hintergrund

Nachdem das Gutachten von MCK, von DGINA und DKG im Juni 2015 vorgestellt worden war, hat der Gesetzgeber mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) den Parteien der gemeinsamen Selbstverwaltung, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), dem GKV-Spitzenverband (GKV-SV) und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) einen Verhandlungsauftrag erteilt, die Vergütung der ambulanten Notfallbehandlung an den Krankenhäusern bis Jahresende 2016 neu zu regeln.

Weitere Unterlagen:

<link file:1395 _blank pdf>Prof. Neubauer Pressegespräch

<link file:1394 _blank pdf>Expertise Notfallversorgung Endfassung

Weitere Informationen

Daniel Wosnitzka

Leiter Stabsstelle Kommunikation / Pressesprecher