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Effekte der Neupatientenregelung für Patientinnen und Patienten

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Mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz plant Bundesgesundheitsminister Lauterbach unter anderem, die so genannte Neupatientenregelung zu streichen. 2019 war diese zusammen mit einer erhöhten Sprechstundenzeit im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) eingeführt worden. Sie diente als Anreiz für Arztpraxen, mehr Termine anzubieten und mehr Menschen zu behandeln. Als Neupatient:innen gelten gesetzlich Versicherte, die mindestens zwei Jahre (acht Quartale) lang nicht in Behandlung der jeweiligen Praxis waren. Grund der Streichung sind laut Bundesgesundheitsministerium fehlende positive Effekte in der Patientenversorgung.

Das Zi hat aktuell die vertragsärztlichen Abrechnungsdaten ausgewertet, die belegen: Im ersten Quartal 2022 war die Zahl der Neupatientenfälle mit 27,1 Millionen so hoch wie noch nie seit Einführung der Regelung 2019. Trotzdem hält Bundesminister Lauterbach weiterhin an einer Streichung der Regelung fest. Der Deutsche Bundestag und Bundesrat entscheiden bis Ende Oktober 2022 über den Gesetzentwurf.

Wie haben sich die vertragsärztlichen Praxen bisher auf die Neupatientenregelung eingestellt? Welche Auswirkungen hätte die Streichung der Regelung auf die Versorgungsqualität im ambulanten Bereich? Welche negativen Versorgungseffekte müssen Patient:innen befürchten? Vor welchen Herausforderungen stehen die niedergelassenen Praxen? Diese und weitere Fragen haben wir mit den eingeladenen Podiumsteilnehmenden und Gästen im Livestream diskutiert. Zu Beginn haben wir die Zi-Auswertungen im Detail vorgestellt.

Video-Mitschnitt

Wir haben die komplette Veranstaltung aufgezeichnet, sodass Sie sich diese gerne noch mal anschauen können. Sobald Sie auf das nachfolgende Vorschaubild klicken, verlassen Sie unsere Seite und werden auf www.youtube.com weitergeleitet, wo Cookies verwendet werden. Bitte beachten Sie dafür die Datenschutzerklärung von YouTube bzw. Google.