Die im Mai 2022 von Bundesgesundheitsminister Lauterbach vorgestellte „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ hat heute ihre dritte Stellungnahme und Empfehlung vorgelegt. Diesmal stehen Vorschläge zu einer grundlegenden Reform der Krankenhausvergütung im Fokus. Hierzu erklärt der Vorstandsvorsitzende des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi), Dr. Dominik von Stillfried:
„Der Reformvorschlag enthält gute Elemente einer künftigen Finanzierungsstruktur. Es ist ein interessanter Debattenbeitrag, der aber ganz offenkundig überwiegend aus dem Umfeld großer Kliniken erarbeitet worden ist, das ein hohes Eigeninteresse am Erhalt funktionsfähiger Krankenhausstrukturen hat – insbesondere in den höheren Leistungsstufen der stationären Versorgung.
Ebenso offenkundig ist auch, dass eine entscheidende Komponente gänzlich fehlt: ein ausgereiftes Strukturkonzept! Ein Strukturkonzept, auf dessen Grundlage abgeleitet werden kann, wie viele Krankenhäuser mit welcher Struktur zur Versorgung der Bevölkerung benötigt werden. Anstelle einer fallzahlabhängigen Vergütung sollen zukünftig Vorhalteleistungen vergütet werden. Allerdings ist der Mechanismus dafür in entscheidenden Punkten unklar, da die Vorhaltefinanzierungsanteile auf bestehende fallzahlbezogene Budgets berechnet werden sollen. Ohne einen klaren Bevölkerungsbezug, bei dem Gelder für Vorhaltefinanzierung nur einmal pro Bürger nach Bedarfskriterien vergeben werden, wird das fallzahlbezogene Hamsterrad jedoch kaum gestoppt werden können.
Verstärkt wird das Problem dadurch, dass offenbar länderbezogen budgetneutral vorgegangen werden soll. Dies hat zum einen zur Folge, dass Regionen wie Sachsen mit niedrigen Fallzahlen wegen fortschrittlicherer Krankenhausstrukturen auch weniger Vorhaltefinanzierung als etwa Thüringen erhalten werden. Es hat zum anderen zur Folge, dass Kliniken, die als notwendig angesehen werden, aber eine geringe Leistungstiefe und wenige Patientinnen und Patienten haben, allein aufgrund dieses Merkmals über Sicherstellungszuschläge weiterhin finanziert werden. Das Geld fehlt dann zur Finanzierung versorgungsrelevanterer Strukturen.
Kurzum: Wenn kein Krankenhaus freiwillig aus der medizinischen Versorgung ausscheidet, dürfte sich im Ergebnis nichts ändern. Außer dass der Zahlungsverkehr komplexer und die Bürokratie noch überbordender geworden sind.
Mit ihrem Reformvorschlag möchte die Kommission außerdem die Sektoren stärker verzahnen und dafür einen eigenen Versorgungslevel Ii (integrierte ambulant/stationäre Krankenhäuser) einführen. Hier sollen wohnortnah sowohl allgemeine und spezialisierte ambulante fachärztliche Leistungen erbracht werden, als auch Akutpflegebetten vorgehalten werden. In diesen sollen Patientinnen und Patienten stationär überwacht und gepflegt werden können. Die Vergütung der Level-Ii-Krankenhäuser soll im Gegensatz zu allen anderen Leveln durch sachgerecht kalkulierte, degressive Tagespauschalen erfolgen. Wobei die Vergütung der ärztlichen Leistungen bei fest am Krankenhaus angestellten Ärztinnen und Ärzten durch erhöhte Tagespauschalen und bei Vertragsärztinnen und -ärzten nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab erfolgen soll.
Wir werden dieses Vorhaben gespannt beobachten und hoffen, dass der Gesetzgeber hierbei nicht vergisst, dass er mit der Einführung des § 115f SGB V gerade dafür sorgt, dass die Vergütungsunterschiede zwischen vertragsärztlichen und am Krankenhaus erbrachten Leistungen endlich aufgehoben werden. Sollten für Leistungen des Versorgungslevels Ii nun erneut unterschiedliche Preise für dieselben Leistungen gezahlt werden, wäre dies ein großer Rückschritt.“
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