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Akutfälle in der Notfallversorgung

virtuell

Anlass

Der Gemeinsame Bundesausschuss berät im Frühjahr 2022 im Auftrag des Gesetzgebers (§ 120 Abs. 3b SGB V), wie die vertragsärztliche Versorgung noch besser zur Entlastung der Notaufnahmen von Krankenhäusern beitragen kann. Konkret geht es um die Entwicklung von Vorgaben für eine steuernde Ersteinschätzung von Patient:innen, die sich selbständig in der Notaufnahme vorstellen, sowie für die zuverlässige Weiterleitung vertragsärztlich behandelbarer Patient:innen in die ambulante Versorgung.

Ziel

Damit die Vorgaben praktisch, schnell und sicher mit dem gewünschten Entlastungseffekt für Notaufnahmen umgesetzt werden können, wird es technische Hilfsmittel geben müssen. In der Veranstaltung wollten wir dazu einen Blick ins Ausland werfen und die im Inland existierenden Entwicklungen betrachten. Sachstand und Erwartungen wurden im Rahmen einer anwendungsbezogenen Diskussion erörtert.

Video-Mitschnitt

Wir haben die komplette Veranstaltung aufgezeichnet, sodass Sie sich diese gerne noch mal anschauen können. Sobald Sie auf das nachfolgende Vorschaubild klicken, verlassen Sie unsere Seite und werden auf www.youtube.com weitergeleitet, wo Cookies verwendet werden. Bitte beachten Sie dafür die Datenschutzerklärung von YouTube bzw. Google.