Anhörung im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
Zur heutigen Anhörung im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung erklärt der Vorstandsvorsitzende des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi), Dr. Dominik von Stillfried:
„Viel Licht, wenig Schatten: Insgesamt liegt mit dem Referentenentwurf ein Gesetzentwurf vor, der mit kleineren Anpassungen als konsistente Erweiterung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) implementiert werden und damit zu einer höheren Effizienz in der Akut- und Notfallversorgung beitragen kann.
Der Entwurf differenziert klar zwischen dem medizinischen Notfall und der Versorgung akuter, aber nicht lebensbedrohlicher Fälle. Diese heißt künftig ‚notdienstliche Versorgung‘ und ist 24/7 von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) durch die vertragsärztliche Versorgung, den Bereitschaftsdienst und in Integrierten Notfallzentren an Krankenhäusern (INZ) sicherzustellen. Notfälle bleiben in der Kompetenz von Rettungsdiensten und Notaufnahmen.
Der Gesetzentwurf weist medizinischen Ersteinschätzungsverfahren die Funktion zu, im konkreten Fall den zuständigen Kompetenzbereich zu identifizieren. Das ist grundsätzlich richtig und leistbar. Allerdings enthält der Entwurf auch Schwächen: Anders als im TSVG fehlt die Notwendigkeit zur Einigung auf einheitliche Kriterien der Ersteinschätzung. Derzeit gibt es rund 250 Rettungsleitstellen in Deutschland. Jede einzelne soll künftig im Rahmen gemeinsamer Notfallleitsysteme individuelle Vereinbarungen mit den KVen über Endpunkte und Disposition der Versorgung schließen. Zudem soll der Gemeinsame Bundesausschuss Vorgaben zur Durchführung der Ersteinschätzung in den INZ machen. Damit könnten innerhalb der von den KVen zu verantwortenden Versorgung künftig unterschiedliche Ersteinschätzungsverfahren gleichzeitig wirken. Dies widerspräche dem Geist des TSVG und sollte im Interesse einer effizienten Steuerung unbedingt vermieden werden. Der Entwurf muss sich hier noch stärker an den bereits erfolgreich aufgebauten Strukturen der KVen für die Akutversorgung orientieren.
Die vom Zi für die Bundesrepublik implementierte „Strukturierte medizinische Ersteinschätzung in Deutschland“ (SmED) ist anschlussfähig an die strukturierten Fragenkataloge des Rettungsdienstes und an die klinischen Triage-Verfahren der Notaufnahmen. Daher sollte die im TSVG eingerichtete Richtlinienkompetenz der KBV zum Ersteinschätzungsverfahren in der Akutversorgung auch im Grenzbereich zum Rettungsdienst und zu den Notaufnahmen Beachtung finden müssen.“
<link file:2900>Zi-Stellungnahme vom 7. Februar 2020 zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung</link>
<link file:2915 _blank pdf>Die Presseinformation zum Download</link>