Gestern Nachmittag ist in Berlin das Ergebnis des Schiedsspruchs zum Orientierungswert im Erweiterten Bewertungsausschuss bekanntgegeben worden. Hierzu erklärt der Vorstandsvorsitzende des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi), Dr. Dominik von Stillfried:
„Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat mit seinem Beschluss gegen die Stimmen der Ärzteschaft den Orientierungswert, also die Preiskomponente der ärztlichen Leistungen, um zwei Prozent weiterentwickelt. Die nun festgelegte Anpassung reicht noch nicht einmal aus, um die Mehrkosten durch die Tariflohnsteigerung in den Praxen im vergangenen Jahr auszugleichen. Zieht man die aktuellen Daten aus dem Zi-Praxis-Panel (ZiPP) heran, bringt die Anpassung des Orientierungswerts den Praxisinhaberinnen und -inhabern rund 5.200 Euro. Allein für die Anpassung der Mitarbeitenden-Gehälter mussten diese im vergangenen Jahr, wie auch in Vorjahren, aber bereits rund 5.400 Euro aufwenden. Das Rechenbeispiel zeigt, dass der vom unparteiischen Vorsitzenden festgesetzte Wert nicht annähernd die nunmehr deutlich steigenden Aufwendungen ausgleichen kann, mit denen Praxen in diesem Jahr konfrontiert sind. Die Folgen sind spürbare reale Einkommenseinbußen bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten oder, wo dies von Praxisinhabern nicht akzeptiert wird, zusätzliche Engpässe in der Versorgung. Den Aufbau eines resilienten Gesundheitssystems stellt man sich anders vor.“
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