Gleiches Geld für gleiche Leistung?
Medizinische Leistungen wie z. B. Operationen, die sowohl ambulant als auch stationär durchgeführt werden können, werden bislang je nach Sektor unterschiedlich bezahlt. Dadurch besteht die Möglichkeit, dass der Patient nicht im für ihn angemessenen Sektor behandelt wird. Wie muss ein einheitliches, übergreifendes Vergütungssystem ausgestaltet sein, damit die in verschiedenen Sektoren gleich erbrachten Leistungen berücksichtigt und Fehlsteuerungen vermieden werden können? Das untersucht jetzt ein vom Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses mit 1,1 Millionen Euro gefördertes Projekt.
Unter Leitung des Hamburg Center for Health Economics (HCHE) der Universität Hamburg arbeiten die Technische Universität Berlin (TU Berlin), das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland (Zi), das Deutsche Krankenhausinstitut (DKI) und der BKK Dachverband gemeinsam am Konzept einer einheitlichen, sektorengleichen Vergütung (ESV). „Hierdurch kann das deutsche Gesundheitssystem bedarfsgerechter ausgerichtet und die Qualität der Leistungserbringung verbessert werden“, erklärt Prof. Dr. Jonas Schreyögg, wissenschaftlicher Direktor vom HCHE. Das Projekt läuft 2,5 Jahre.
Fallpauschalen für die Krankenhäuser, Einzelleistungen für die Praxen: Patienten sollen dort behandelt werden, wo sie die medizinisch sinnvollste Behandlung erfahren. „Wenn finanzielle Anreize entstehen, konkurrieren ökonomische Überlegungen mit dem medizinischen Bedarf des Patienten“, so Ricarda Milstein, wissenschaftliche Mitarbeiterin am HCHE. Doch um welche Leistungen geht es überhaupt? Nur Operationen – oder betrifft es auch weitere Behandlungen und Diagnostik? Sind Patienten, die ambulant und stationär behandelt werden, überhaupt vergleichbar? Wie könnte eine Neustrukturierung der Vergütung aufgebaut werden?
Zur Beantwortung dieser Fragen werden zunächst Erfahrungen aus anderen OECD-Ländern zusammengetragen. Ein Forscherteam der TU Berlin erarbeitet, welche Leistungen in anderen Industrienationen sowohl ambulant als auch stationär durchgeführt werden und wie diese vergütet werden. Aufbauend darauf werden vom HCHE Versicherungsdaten der Betriebskrankenkassen, vom Zi Abrechnungsdaten von Ärztinnen und Ärzten analysiert. Ziel ist es herauszufinden, wie vergleichbar Patienten sind, die sich entweder ambulant oder stationär behandeln lassen. Eine Befragung bei Leistungserbringern und Krankenkassen, durchgeführt durch das DKI, ermittelt zudem Bedürfnisse und Anforderungen, die diese an das neue Vergütungssystem stellen. Am Ende soll ein Vorschlag zur einheitlichen, sektorengleichen Vergütung stehen, der von Leistungserbringern und Krankenkassen gemeinsam befürwortet wird und als politische Entscheidungsgrundlage dienen kann.
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