In der nun beginnenden Grippesaison 2021/22 kommt der Influenza-Impfung wegen der anhaltenden COVID-19-Pandemie erneut eine besondere Bedeutung zu. Aufgrund der Maßnahmen zum Schutz gegen die COVID-19-Pandemie steigt das Risiko durch Influenza-Infektionen. Mit der Grippeschutzimpfung kann wirksam vorgebeugt werden. Bereits in der letzten Grippesaison, die üblicherweise von Anfang Oktober bis Mitte Mai reicht, war die Influenza-Impfrate besonders hoch. Eine aktuelle Auswertung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) zeigt, dass die Vertragsärztinnen und -ärzte in Deutschland in der zurückliegenden Saison insgesamt 14,6 Millionen Influenza-Impfungen verabreicht haben. Davon entfielen 9,1 Millionen Impfungen auf die Altersgruppe 60+ und 5,5 Millionen Dosen auf die Bevölkerung unter 60 Jahren. In der Grippesaison 2019/20 waren es insgesamt lediglich 11,3 Millionen Impfungen (7,5 Millionen über 60+ / 3,8 Millionen unter 60) und 2018/19 sogar zusammen nur 10,8 Millionen (7,3 Millionen über 60+ / 3,5 Millionen unter 60).
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt allen Patientinnen und Patienten mit bestimmten chronischen Grundleiden sowie allen Personen ab 60 Jahren, Schwangeren und medizinischem Personal, sich jährlich gegen Influenza impfen zu lassen. Hiervon sind auch die Personen erfasst, die ein besonderes Risiko für einen schweren klinischen COVID-19-Verlauf haben. „Auf eine höhere Nachfrage bei den nun anstehenden flächendeckenden Grippeschutzimpfungen sind die Ärztinnen und Ärzte bundesweit vorbereitet. Wegen der durch die Corona-Hygiene-Maßnahmen zuletzt ausgebliebenen Erkältungswelle sind nun weniger Menschen immun gegen Grippeviren. Wichtig ist, dass sich viele Menschen impfen lassen, für die eine Impfung empfohlen ist“, sagte der Vorstandsvorsitzende des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi), Dr. Dominik von Stillfried. „Die vertragsärztlichen Praxen sind der zentrale Ort des Impfens; das Impfen ist eine originär ärztliche Aufgabe. Bei komplexen Fragestellungen wie der Impfindikation, dem Feststellen von Krankheiten, die eine Impfung gegebenenfalls ausschließen oder auch dem Einschätzen von Impfrisiken können sich die Patientinnen und Patienten voll auf den medizinischen Sachverstand ihrer Haus- und Fachärztinnen und -ärzte verlassen“, bekräftigte der Zi-Vorstandsvorsitzende.
Bildunterschrift:
Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi):
Anzahl der von Vertragsärzt:innen in Deutschland in den Jahreszeiten 2018/19, 2019/20 und 2020/21 verabreichten Grippeschutzimpfungen (differenziert für die Altersgruppe bis 60 Jahre und darüber)
Datenbasis:
Vertragsärztliche Abrechnungsdaten 4. Quartal 2018 bis 1. Quartal 2021; Saison jeweils ohne 2. Quartal.
Ausgewertet wurden die gemäß Anlage 2 der G-BA-Richtlinie über Schutzimpfungen nach § 20i Abs. 1 SGB V für die Influenza-Schutzimpfung bundesweit gültigen Gebührenordnungspositionen (89111,89112). Impfungen, die im Rahmen von bereinigungsrelevanten Selektivverträgen nach § 73b SGB V durchgeführt wurden, konnten nicht berücksichtigt werden, sodass davon ausgegangen werden kann, dass die Anzahl insgesamt durch Vertragsärzt:innen durchgeführter Influenza-Schutzimpfungen die dargestellten Werte übersteigt.