Winterzeit ist Erkältungszeit. Das lässt sich auch an den Verordnungszahlen spezifischer Arzneimittel ablesen: Wenn die symptomatische Therapie einer (Atemwegs-)Infektion nicht ausreicht, kann die Verordnung eines Antibiotikums indiziert sein. Somit unterliegt auch diese Wirkstoffklasse jahreszeitlichen Schwankungen, die sich jährlich wiederholen und auch oft Kinder unter 12 Jahren betreffen. Gerade jüngere Kinder erkranken in normalen Wintern immer wieder an Atemwegsinfektionen. Doch das Pandemiejahr 2020 ist auch in dieser Hinsicht nicht mit anderen Jahren vergleichbar. Insbesondere durch Schul- und Kitaschließungen, allgemeine Kontaktbeschränkungen sowie die zeitweise Sperrung von Spielplätzen haben (Atemwegs-)Infektionen bei Kindern insgesamt drastisch abgenommen. Dies spiegelt sich deutlich in den Antibiotikaverordnungszahlen wider.
„Die historisch niedrige Zahl der Antibiotika-Verordnungen zeigt zweierlei: Zum einen, dass die Kontaktbeschränkungen in der COVID-19-Pandemie auch andere Infektionen, insbesondere der oberen Atemwege, deutlich verringern. Zum anderen, dass Vertragsärztinnen und -ärzte einen wesentlichen Beitrag zur Vermeidung von Antibiotika-Resistenzen leisten, weil sie immer defensiver verordnen. Dies zeigen auch aktuelle Projekterfahrungen wie etwa im Innovationsfondsprojekt RESIST“, sagte der Vorstandsvorsitzende des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi), Dr. Dominik von Stillfried.
Während im Januar und Februar noch vergleichbar viele Antibiotika verordnet wurden (92 Prozent gegenüber 2019), sanken die Verordnungszahlen bereits im März merklich (82 Prozent gegenüber 2019), um dann im Juni mit nur noch 19 Prozent der Verordnungen von 2019 einen bislang einmaligen Tiefstand zu erreichen. Im Juli näherten sich die Verordnungszahlen den Vorjahren auf niedrigem Niveau wieder an (92 Prozent gegenüber 2019), um dann mit Beginn des Herbstes erste Hinweise auf das Ausbleiben der Erkältungssaison zu geben. So sind im Oktober nur 46 Prozent der Verordnungen von 2019 abgerechnet worden.
Datenbasis sind die rohen Arzneiverordnungsdaten der Apothekenrechenzentren, die gemäß § 300 SGB V an die Kassenärztlichen Vereinigungen übermittelt werden.
Bildunterschrift:
Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi):
Zahl der Antibiotika-Verordnungen bei Kindern auch in der Corona-Pandemie weiter rückläufig
Datenbasis:
Vertragsärztliche Arzneiverordnungsdaten 2018-2020.