Post-COVID-19-Patient:innen können seit dem 1. Januar 2021 anhand des ICD-Codes U09.9! (Post-COVID-19-Zustand, nicht näher bezeichnet) in den vertragsärztlichen Abrechnungsdaten identifiziert werden. Um die Dauer des Behandlungsbedarfs dieser Patient:innen-Gruppe abschätzen zu können, hat das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) die entsprechenden Abrechnungsdaten in den ersten drei Quartalen 2021 ausgewertet.
Zwischen Januar und September 2021 ist für insgesamt 303.267 Patient:innen der Post-COVID-Code als Behandlungsdiagnose dokumentiert worden – im ersten Quartal erstmalig bei knapp 110.000 Patient:innen, im zweiten Quartal bei 125.000 und im dritten Quartal bei 68.000. Ausgehend von den bereits im ersten Quartal 2021 behandelten Patient:innen ergibt sich somit ein erster Einblick in die Dauer des Behandlungsbedarfs aufgrund von Post-COVID-19.
Das Ergebnis: Die mit 61 Prozent weit überwiegende Mehrheit der Post-COVID-19-Patient:innen musste lediglich in einem Quartal behandelt werden. Ein Fünftel der Patient:innen (19,8 Prozent) wurden im zweiten Quartal oder mit einem Vierteljahr Unterbrechung erneut im dritten Quartal wegen Post-COVID-19 vertragsärztlich versorgt. Weniger als ein Fünftel der Patient:innen (19 Prozent) mussten in allen drei Quartalen behandelt werden. Diese Anteile variieren leicht nach Alter und Geschlecht: Unter 65-Jährige zeigten insgesamt eher einen kürzeren Behandlungsbedarf als über 65-Jährige. Hier war der Anteil derer mit nur einem Behandlungsquartal unter Männern mit 64 Prozent gegenüber 61,1 Prozent bei den Frauen am höchsten. Bei den über 65-Jährigen sind rund ein Viertel der Männer (25,9 Prozent) und Frauen (25,6 Prozent) in allen drei Quartalen behandelt worden.
„Im Verhältnis zu den 4,2 Millionen COVID-19-Fällen, die bis Ende September 2021 bestätigt worden sind, fällt die Prävalenz in der vertragsärztlichen Versorgung mit knapp über 300.000 Patientinnen und Patienten über neun Monate und mit lediglich 132.000 Betroffenen im dritten Quartal 2021 zum Glück eher gering aus. Post-COVID entwickelt sich nicht zu einer neuen Volkskrankheit. Die von uns aktuell ausgewerteten Abrechnungsdaten zeigen vielmehr, dass Post-COVID ein heterogenes Krankheitsbild ist. Die weit überwiegende Mehrheit der Patientinnen und Patienten benötigt keine spezielle medizinische Versorgung über einen längeren Zeitraum hinweg. Dies trifft nur auf einen kleineren Teil zu. Diese Personengruppe muss weiter beobachtet und im Hinblick auf mögliche Risikofaktoren näher untersucht werden. Gleichzeitig sehen sich die niedergelassenen Haus- und Fachärzt:innen einem zusätzlichen Betreuungsaufwand gegenüber gestellt. Dieser ergibt sich weniger aus der Anzahl der zu versorgenden Patientinnen und Patienten, sondern eher aus dem erhöhten Beratungsbedarf für jeden einzelnen Betroffenen, wie Befragungen der niedergelassenen Ärzte gezeigt haben“, sagte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried.
Bildunterschrift:
Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi):
Prozentualer vertragsärztlicher Behandlungsbedarf von Patient:innen mit einer Post-COVID-19-Diagnose im ersten bis dritten Quartal 2021 (unterschieden nach Geschlecht sowie nach Lebensalter über und unter 65 Jahre alt)
Datenbasis:
Vertragsärztliche Abrechnungsdaten der Quartale 1-3 für 2021 > ICD-Code U09.9! (Post-COVID-19-Zustand, nicht näher bezeichnet)